Nun können die Ausnahmeregelungen für die Corona-Krise kommen. Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 % des letzten Nettolohns bzw. 67 % für Menschen mit Kindern. Jetzt gibt es ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 % Ab dem siebten Bezugsmonat wird auf 80 % bzw. 87 % erhöht. "Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit"...
Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen. Die Bundesregierung muss weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen. Trotzdem können wir nur in kleinen Schritten die Beschränkungen wieder lockern, weil das Virus weiter breit in Deutschland vorhanden ist und wir die Erfolge nicht durch eine erneute exponentielle Infektionswelle gefährden dürfen....