Heute leben in Baden-Württemberg offiziell mehr als 13.000 Biber. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Mit der wachsenden Population nehmen auch die Schäden zu. In bestimmten Gebieten hat der Biber seine Berechtigung. Baden-Württemberg ist jedoch ein dicht besiedeltes Land. Der Biber untergräbt Wege und Dämme, greift in Infrastruktur ein und überflutet landwirtschaftliche Flächen. Eine friedliche Koexistenz ist nur möglich, wenn der Biber dort entnommen werden kann, wo er konkret zum Problem wird. Seit über zehn Jahren setze ich mich für einen pragmatischen und fachlich fundierten Umgang mit dem Biber ein.
Lange Zeit wurde eine Regulierung der Biberpopulation von der Landesregierung blockiert. Die im Januar in Kraft getretene Biberverordnung soll nun unter bestimmten Voraussetzungen die Entnahme von Problembibern und den Rückbau von Biberburgen ermöglichen. Zugleich wird eine Clearingstelle im Umweltministerium Baden-Württemberg eingerichtet, die Verfahren bündeln und beschleunigen soll.
Die Verordnung verpflichtet dazu, einen Problembiber zunächst mindestens vier Wochen lang zu vergrämen. Erst danach und wenn technische Schutzmaßnahmen nicht zumutbar sind, darf eine Entnahme geprüft werden. Selbst dann bleibt unklar, wie diese rechtssicher erfolgen soll. Der zentrale Grund dafür ist ein Konstruktionsfehler: Der Biber ist nicht im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) geregelt (gleiches gilt übrigens für die Saatkrähe, obwohl sie in der Landwirtschaft erhebliche Schäden verursacht und Ernten zerstört).
So kann Wildtiermanagement nicht funktionieren. Nur im JWMG lassen sich klare Regeln, verbindliche Zuständigkeiten und echte Rechtssicherheit für Jäger, Behörden, Landwirte und Kommunen schaffen. Entgegen früherer Befürchtungen hat es sich als praktikabel und rechtssicher erwiesen und ist ein geeignetes Instrument für das Management aller Wildtiere.
Ohne klare landesweit einheitliche Zuständigkeiten
Neben der entscheidenden Frage, wie Entnahmen dauerhaft rechtssicher geregelt werden können, bleibt aufgrund fehlender landesweit einheitlicher Zuständigkeiten, ein hoher bürokratischer Aufwand bei der Umsetzung von Maßnahmen - die Verordnung ist somit ein verwaltungsrechtlicher Kompromiss. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ist sich dessen bewusst und die Jäger mahnen es an.
Dabei zeigt Bayern, wie ein effizientes Bibermanagement gelingen kann: Dort werden jährlich rund 2.000 Biber entnommen, während in Baden-Württemberg bislang nur in Einzelfällen gehandelt wurde.
Ebenso muss die finanzielle Unterstützung für Betroffene in Form eines Biberfonds deutlich stärker in den Mittelpunkt der politischen Diskussion rücken. Es darf nicht sein, dass der Schutz des Bibers über den berechtigten Interessen der Land- und Forstwirtschaft steht und entstandene Schäden nicht angemessen durch einen Biberfonds ausgeglichen werden.
Warum die Biberverordnung noch nicht das Maß der Dinge ist -
meine Kurzzusammenfassung.
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Unsere Forderung
Die FDP/DVP fordert die Aufnahme von Biber und im gleichen Zug auch von Saatkrähe in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Dazu haben wir im Januar 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Unser Gesetzentwurf ist die adäquate Reaktion auf die dynamische Entwicklung der Populationen von Biber und Saatkrähe sowie auf die zunehmenden Schäden und Mensch-Wildtierkonflikte. Baden-Württemberg braucht eine landesweit einheitliche jagdrechtliche Lösung statt eines Flickenteppichs aus Verordnungen und Einzelfallentscheidungen.
Vor der Beratung im Plenum wurde der Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung im Landtag behandelt. Die dort gehörten Sachverständigen haben mehrheitlich betont, wie wichtig es ist, den Biber endlich in das JWMG aufzunehmen. Nur so entstehe landesweit Rechtssicherheit für Jäger, Behörden, Landwirte und Kommunen. Auch in der Beratung im Plenum wurde erneut deutlich, dass die fachlichen Argumente für eine Aufnahme von Biber und Saatkrähe ins JWMG sprechen.
Dennoch wurde der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nicht nur von den Grünen im Landtag, sondern auch von der CDU. Auch Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat ihn trotz öffentlicher Bekundungen, der Notwendigkeit einer Aufnahme von Biber und
Saatkrähe ins JWMG, nicht mitgetragen.
Als Begründung wurden der Koalitionsvertrag, eine Blockade durch das Umweltministerium und angeblich fehlende Mehrheiten genannt. Das sind keine politischen Lösungen, sondern Ausreden.
Besonders deutlich wird der Widerspruch beim Blick auf Cem Özdemir. Beim Landesbauerntag hat er öffentlich erklärt, dass mit ihm eine Unterstellung von Biber und Saatkrähe unter das Jagdrecht möglich sei. Das Grün geführte Ministerium hat diesen Schritt anschließend jedoch blockiert.
Das ist kein Interpretationsspielraum, sondern ein nicht eingelöstes Versprechen.
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- Hören Sie selbst nach, wie die aktuelle Situation von Betroffenen und Experten bewertet wird. Die Aufnahme der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gibt es hier.
- Die Aussprache des Fraktionsvorsitzenden, Dr. Rülke in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Plenum gibt es hier.
Parlamentarische Initiativen zum Biber im Überblick
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