Nun können die Ausnahmeregelungen für die Corona-Krise kommen.
Bisher zahlt die Bundesagentur für Arbeit bei Kurzarbeit 60 % des letzten Nettolohns bzw. 67 % für Menschen mit Kindern. Jetzt gibt es ab dem vierten Monat 70 % bzw. 77 %
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Ab dem siebten Bezugsmonat wird auf 80 % bzw. 87 % erhöht.
"Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – die Grenze liegt bei der vollen Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit"