Die FDP Bundestagsfraktion hat gestern im Bundestag gegen das neue Infektionsschutzgesetz gestimmt, weil wir Freie Demokraten es falsch finden und nicht, weil es ein neues "Ermächtigungsgesetz" wäre.
Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und führt nicht zur Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen. Sowohl im Bund als auch im Land vermissen wir eine langfristige Strategie, die auch vor Gerichten standhält. Die Änderungsanträge der FDP-Bundestagsfraktion wurden gestern abgelehnt und deswegen haben unsere Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion geschlossen dagegen gestimmt.
Was sind die Forderungen der Freien Demokraten zum neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes?
1. Wir wollen, dass genau festgelegt wird, wann welche Pandemie-Maßnahmen zulässig sind und dass die Spielräume von Regierung und Verwaltung begrenzt sind. Dies ist notwendig, damit die Gerichte nicht nach kurzer Zeit Maßnahmen wieder kippen.
2. Außerdem wollen wir Freie Demokraten Ausnahmen für Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen, wenn sie überzeugende Hygienekonzepte entwickelt haben. Sie dann zu schließen, halten wir für unverhältnismäßig.
3. Wir wollen, dass klar festgelegt wird, wann Versammlungen verboten werden können und, dass niemand ohne seine Nächsten in einem Seniorenheim sterben muss.
4. Auf Ausgangssperren wollen wir ganz verzichten, denn der Virus überträgt sich durch direkten Kontakt, nicht durch den Spaziergang vor der Tür.
5. Des Weiteren fordern wir einen Entschädigungsanspruch für diejenigen, die durch die Maßnahmen am Schwersten getroffen werden.
Das Abstimmungsergebnis des Bundestags gibt es hier zum Nachlesen:
Auch mit der Corona-Verordnung, die derzeit in Baden-Württemberg gilt, sehen wir verbesserungsbedarf. Daher haben wir zur letzten Änderung der Verordnung einen umfassenden Entschließungsantrag mit Änderungsvorschlägen und Maßnahmen eingereicht. Zum Nachlesen findet Ihr unsere Vorschläge hier: