Nachträgliche Änderung der Gaststättenverordnung

In letzter Minute wurde jetzt noch die Verordnung für die Restaurants geändert. So ist die Erhebung von Namen und Kontaktdaten der Gäste jetzt nicht mehr freiwillig, sondern doch verpflichtend. Zahlreiche Gastwirte, Gaststättenbesucher und die Kommunen, die sich auf die heutige Wiedereröffnung vorbereitet haben, wurden durch die Änderung überrascht.
Die Lage der Wirte ist derzeit schon schwer genug, sodass man zumindest von der Landesregierung erwarten kann, dass sie nicht ständig wechselnde Anforderungen herausgibt. Dieses ständige Ändern der Regeln erschwert die Akzeptanz und ist nicht nachvollziehbar. ‼️
Die Unsicherheit ist groß. Welche Vorschriften gelten denn nun?
In der „Corona-Verordnung Gaststätten“ verlangt die Landesregierung: „Wo immer möglich, ist ein Abstand zu allen Anwesenden von mindestens 1,5 Metern einzuhalten“. Auch die Tische sind im Abstand von mindestens anderthalb Metern zueinander anzuordnen. Das bedeutet: weniger Sitzplätze pro Fläche und daher weniger Umsatz.
Wegen der Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum dürfen an einem Tisch daher nur Personen aus maximal zwei Haushalten sitzen. Ausnahmen gibt es dem Hotel- und Gaststättenverband zufolge, wenn es sich um eine „geschlossene Gesellschaft“ handelt.
Im Verordnungstext heißt es außerdem: „Der Kontakt und die Kommunikation der Beschäftigten mit den Gästen ist bei der Bedienung auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken.“ Wie das funktionieren soll, wird sich zeigen.
Hierzu habe ich auch eine klare Meinung, die ich dem Wochenblatt äußerte.

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