Unter https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/ heißt es:
„Wiederaufnahme der Personenschifffahrt
Die Fahrgastschifffahrt in Baden-Württemberg ist ab dem 18. Mai 2020 wieder ausdrücklich erlaubt. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht. In der Fahrgastschifffahrt ist
aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der möglichen Durchlüftung und der weitgehenden Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, weshalb neben der bestehenden Maskenpflicht
auf eine zusätzliche Abstandspflicht verzichtet werden kann.“