Weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

Das Aufrechterhalten der massivsten Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik wird durch die zurückgehenden Zahlen der Infizierten und des Reproduktionsfaktores zusehends schwerer zu begründen. Wir brauchen eine sachliche Debatte darüber, wie man möglichst rasch den Lock-Down beendet und den Bürgerinnen und Bürgern ihre Freiheitsrechte zurückgibt. Öffnungsdebatten sind nicht verwerflich, sondern im Gegenteil dringend geboten ‼️
Das Kabinett hat am 2. Mai 2020 im Umlaufverfahren die 7️⃣ Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.
ℹ️ Allerdings gilt diese Öffnung erst ab Mittwoch, 6. Mai, um den Kommunen Zeit zu geben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. Das gilt ebenso für Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparks und botanische Gärten.
Einrichtungen für die außerschulische berufliche Bildung werden bereits ab heute, wieder geöffnet. Etwa bei den Industrie- und Handwerkskammern oder für die Pflegeberufe. Die Öffnung erfolgt nach einem Stufenkonzept. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es Lockerungen. In den Schulen soll die Öffnungen schrittweise verlaufen. Dabei könnten geöffnete Tierparks und botanische Gärten für Entlastungen der Familien und Kinder sorgen.

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