Das Aufrechterhalten der massivsten Einschränkung der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik wird durch die zurückgehenden Zahlen der Infizierten und des
Reproduktionsfaktores zusehends schwerer zu begründen. Wir brauchen eine sachliche Debatte darüber, wie man möglichst rasch den Lock-Down beendet und den Bürgerinnen und Bürgern ihre
Freiheitsrechte zurückgibt. Öffnungsdebatten sind nicht verwerflich, sondern im Gegenteil dringend geboten
Das Kabinett hat am 2. Mai 2020 im Umlaufverfahren die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
beschlossen. Darin ist unter anderem die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen, Zoos und der außerschulischen beruflichen Bildung geregelt.
Allerdings gilt diese Öffnung erst ab Mittwoch, 6. Mai, um den Kommunen Zeit zu geben, Hygieneregeln für die Spielplätze vorzubereiten. Das gilt ebenso für
Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungshäuser, Gedenkstätten, Zoos, Tierparks und botanische Gärten.
Einrichtungen für die außerschulische berufliche Bildung werden bereits ab heute, wieder geöffnet. Etwa bei den Industrie- und Handwerkskammern oder für die Pflegeberufe. Die Öffnung erfolgt
nach einem Stufenkonzept. Auch für Pflegeheimbewohner gibt es Lockerungen. In den Schulen soll die Öffnungen schrittweise verlaufen. Dabei könnten geöffnete Tierparks und botanische Gärten
für Entlastungen der Familien und Kinder sorgen.
Aktuelle Verordnung Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
Zur PM meines Fraktionskollegen und rechtspolitischem Sprecher, Nico Weinmann https://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-landesregierung-verkennt-den-stellenwert-elementarer-grundrechte/