Wer ist eigentlich zuständig, wenn Wildtiere in Siedlungsräume vordringen?

Wer ist eigentlich zuständig, wenn Wildtiere in Siedlungsräume vordringen und womöglich Schäden rund ums oder sogar im Haus anrichten? Für Betroffene eine schwierige Situation. Speziell qualifizierte Ansprechpartner sind beispielsweise Stadtjägerinnen und Stadtjäger. Sie können beraten und dürfen zudem unter Beachtung strenger Vorgaben, die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben.

 

Mit den geprüften Stadtjägern Ulrich Pfeffer und Jürgen Frey habe ich mich heute zu den Herausforderungen der städtischen Jagd unterhalten. Auch wenn an Stadtjäger ganz andere Anforderungen als an Revierjäger gestellt werden, gelten für sie die gleichen Regeln, wie Jagd- und Ruhezeiten. In der Praxis führt dies oft dazu, dass sie auf Hilferufe aus der Bevölkerung nicht reagieren können. Waschbären beispielsweise richten immense Schäden an Gebäuden an, dürfen aber nur zu bestimmten Zeiten bejagt werden. Der Einsatz geprüfter Stadtjäger ist hier allerdings gefragt, bevor verzweifelte Bürger zu tierschutzrechtlich fragwürdigen Mitteln greifen um sich selbst zu helfen. 

 

Bei Kommunen oder Polizei scheint es wenig bis kein Budget für die Beauftragung von qualifizierten Stadtjägern zu geben. Ihre Dienste sind zwar gefragt, eine Bezahlung durch öffentliche Mittel gestaltet sich jedoch schwierig. Dabei erfordern Ausbildung, Weiterbildung und Ausrüstung teils erhebliche Investitionen. Auch der Zeit- und Kostenaufwand der Einsätze wird oft unterschätzt. Bürokratische und rechtliche Hürden mit denen sich qualifizierte Stadtjägerinnen und -jäger konfrontiert sehen müssen abgebaut werden. Dafür setze ich mich ein. Ich bedanke mich für den wertvollen Austausch.

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