Gesetzesentwurf Nachtangelverbot

Heute wurde in der Plenarsitzung zum zweiten Mal der Gesetzentwurf der AfD zum Nachtangelverbot beraten. Dieser wurde, so wie die FDP/DVP-Fraktion vorgeschlagen hat, nun abgelehnt. 

 

Das Nachtangelverbot in

Baden-Württemberg, welches das einzige seiner Art in Deutschland ist, wurde im Sommer durch das Verwaltungsgericht für die sechs Kläger gekippt. Die FDP/DVP-Fraktion hat daraufhin von Minister Hauk gefordert, die Verordnung im Sinne aller Angler anzupassen. Dies scheint nun endlich der Fall zu sein Die CDU hat in ihrem Redebeitrag heute mitgeteilt, dass ein Entwurf für eine neue Verordnung nun endlich vorliegt. Dies begrüße ich ausdrücklich. Nun bedarf es des zügigen Beschlusses der Verordnung.

  

Außerdem fordern die FDP/DVP-Fraktion und ich die Herabsetzung des Mindestalters zur Erlangung des Jugendfischereischeins von zehn auf sieben Jahre. Auch hier hat Baden-Württemberg im Bundesländervergleich die restriktivsten und nicht mehr zeitgemäßen Regelungen. Den Fischereivereinen würde die Nachwuchsgewinnung erleichtert und auch die Rechtssicherheit von Familien die ihre Kinder an den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen möchten würde gestärkt werden. 

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