Ab 1. Januar 2022 gelten neue Regeln zur Bewirtschaftung der Flächen in Naturschutzgebieten, auch für einige unserer Landwirte in der Bodenseeregion. Hierzu ist ein etablierter Obsthof aus unserer Region an mich herangetreten, da die neuen Regelungen für Unsicherheit was die Wirtschaftlichkeit der Flächen in Zukunft angeht sorgen. Auch die Landesregierung bestätigt in ihrer Antwort, dass Wettbewerbsnachteile gegenüber Betrieben außerhalb von Naturschutzgebieten nicht in jedem Fall vermieden werden können. Betriebe können zur Vermeidung unbilliger Härten auch Anträge auf Ausnahme von den neuen Regelungen beantragen und dürfen dann ausgewählte Pflanzenschutzmittel anwenden. Manchen Betrieben fehlt jedoch auch mit den Ausnahmeregelungen die nötige Planungssicherheit, da Ausnahmegenehmigungen, wie auch von der Landesregierung bestätigt wird, nur befristet erteilt werden. Sie sehen ihre Wirtschaftlichkeit durch die neuen Regelungen gefährdet. Ich behalte die Thematik weiter im Auge!