Wusstet ihr schon, dass deutsche Landwirte gegenüber schweizer Landwirten benachteiligt sind?

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen EU und Schweiz sichert den Schweizerischen Landwirt*innen die Möglichkeit, Flächen in Deutschland zu kaufen, zu pachten und zu bewirtschaften. Durch das deutsch-schweizerische Grenzabkommen ist es den schweizerischen Landwirt*innen erlaubt, Erzeugnisse zollfrei in die Schweiz einzuführen, wenn die Fläche nicht weiter als 10 km von der Grenze entfernt liegt. Deutsche Landwirt*innen dürfen aber Erzeugnisse aus demselben Gebiet nicht zollfrei in die Schweiz einführen.

Diese Ungerechtigkeit bezieht sich nicht nur auf den Umsatz der deutschen Landwirte, sondern auch auf ihren Ernteertrag.

👉🏼 kann es sein, dass diese Ungerechtigkeit aufgrund der Nichteinhaltung der Düngeverordnung durch die schweizer Landwirte erfolgt? Das frage ich jetzt bei der Landesregierung an!