Das
Freizügigkeitsabkommen zwischen EU und Schweiz sichert den Schweizerischen Landwirt*innen die Möglichkeit, Flächen in Deutschland zu kaufen, zu pachten und zu bewirtschaften. Durch das
deutsch-schweizerische Grenzabkommen ist es den schweizerischen Landwirt*innen erlaubt, Erzeugnisse zollfrei in die Schweiz einzuführen, wenn die Fläche nicht weiter als 10 km von der Grenze
entfernt liegt. Deutsche Landwirt*innen dürfen aber Erzeugnisse aus demselben Gebiet nicht zollfrei in die Schweiz einführen.
Diese Ungerechtigkeit bezieht sich nicht nur auf den Umsatz der deutschen Landwirte, sondern auch auf ihren Ernteertrag.
kann es sein, dass diese Ungerechtigkeit aufgrund der Nichteinhaltung der Düngeverordnung durch die schweizer Landwirte erfolgt? Das frage ich jetzt bei der
Landesregierung an!