Düngeverordnung: Viele Detailregeln, hoher Dokumentationsaufwand

Am 1. Mai tritt die schärfere Düngeverordnung in Kraft. Bauern müssen jetzt innerhalb von zwei Tagen jede Düngemaßnahme schriftlich dokumentieren und belegen, dass sie die Nährstoffzufuhr nicht überschreiten.
„Landwirte und ihre Berater haben sich kaum an die unzähligen Änderungen aus dem Jahr 2017 anpassen können und müssen sich schon wieder mit neuen Vorgaben vertraut machen“, so der Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies.
Sie haben jetzt nicht nur strengere Vorgaben, sondern auch deutlich höhere Dokumentationspflichten zu beachten und können schon allein dadurch unbeabsichtigt in sanktionierte „Fallen“ stolpern. Sowohl in der Ausbringungsmenge als auch im Anwendungszeitraum wird die Düngung stark eingeengt. So müssen Landwirte innerhalb einer Frist von zwei Tagen jede Düngemaßnahme in ihren Kulturen und auf dem Grünland schriftlich dokumentieren und darüber hinaus kontinuierlich belegen können, dass sie die maximal zulässige Nährstoffzufuhr nicht überschreiten.
„Diese Bürokratie fällt teilweise in die absolute Arbeitsspitze der Frühjahrs- und Herbstbestellung, dafür haben wir Landwirte überhaupt kein Verständnis“, kritisiert Hennies.
"Die Bundesländer müssen jetzt unverzüglich die Binnendifferenzierung auf den Weg bringen, um Wasserschutzmaßnahmen dort durchzuführen, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf besteht. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibt zudem eine Daueraufgabe und ist zwingend notwendig. Außerdem erwarten wir Lösungen dafür, dass die Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend wirtschaften, auch weiterhin bedarfsgerecht düngen dürfen und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden“, so der Präsident am Donnerstag.
Ich muss klar stellen, dass die Landwirtschaft für sauberes Trinkwasser steht. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Grundwasserqualität und Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln gegeneinander ausgespielt werden. Obwohl eine bedarfsgerechte Düngung und der Schutz des Grundwassers kein Widerspruch sind, wurde eine fachlich mangelhafte Verordnung durchgedrückt, die eine bedarfsgerechte Düngung in nitratsensiblen Gebieten verbietet und sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz wirken kann.
Die neue Düngeverordnung werde Qualität und Menge der Ernten kosten und die Lebensmittelerzeugung in Deutschland schwächen!

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