Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung

Ablehnung unseres Gesetzentwurfs zur Wiedereinführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung

 

Die Kultusministerin selbst hatte die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung als Fehler bezeichnet und sich für ihre Wiedereinführung ausgesprochen. Unser Gesetzentwurf hätte eine echte Chance geboten, eine folgenschwere Fehlentscheidung der ehemaligen grün-roten Landesregierung zu korrigieren!

Diese Chance hat die grün-schwarze Regierungsmehrheit vertan. Wäre der Gesetzentwurf heute beschlossen worden, hätte der Übergang auf die weiterführenden Schulen noch zum Schuljahr 2021/22 auf der Grundlage einer verbindlichen Grundschulempfehlung erfolgen können. Selbst wenn eine zukünftige Landesregierung das Anliegen zügig zu Beginn der nächsten Legislaturperiode in Angriff nimmt, könnte eine verbindliche Grundschulempfehlung voraussichtlich erst zum Schuljahr 2023/24 greifen.

Zur Pressemitteilung des Fraktionsvositzenden, Dr. Rülke: https://fdp-dvp-fraktion.de/…/ruelke-gruen-schwarz-hat-ein…/

Kontakt

Landtagsbüro

Haus der Abgeordneten

Konrad-Adenauer-Straße 3

70173 Stuttgart

Tel.: 0711 2063 9330

Fax: 0711 2063 14 9330

Wahlkreisbüro

Spießhalden 4

88682 Salem-Mittelstenweiler

Tel.: 07544 96 79 922

Fax: 07544 96 79 923