Heute sprach ich im Plenum bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zum „Gesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“ (AGTierNebG).
Im Wesentlichen klärt das Gesetz behördliche Zuständigkeiten, die bisher nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt waren, und die Frage, in welchen Fällen Gebühren erhoben werden, und wann nicht.
Das Einschleusen gefährlicher Tierseuchen-Erreger in unser Land muss verhindert oder abgewehrt werden. Die korrekte und lückenlose Entsorgung von tierischen Nebenprodukten ist in diesem Zusammenhang ein unverzichtbarer Beitrag zur seuchenhygienischen Prävention.
Wir begrüßen daher, dass die Grundlagen für die einschlägige Verwaltungspraxis jetzt an das geltende Bundesrecht angepasst werden und somit eine rechtssichere Lösung gefunden wird.