Der Parcours in Lellwangen zieht viele Sportler an und hat Bedeutung für Tourismus und Vereinsleben. Die aktuellen Probleme vor Ort zeigen, wie wichtig klare Regeln und eine pragmatische Lösung sind.
Ich bin im Austausch mit den Verantwortlichen und nehme das Thema mit nach Stuttgart.
Was hat sich ereignet? Wir sehen hier aktuell ein Paradebeispiel überzogener Bürokratie: Die Betreiber des Bogenparcours in Lellwangen/ Magetsweiler haben sich an den Petitionsausschuss gewandt, denn wegen unterschiedlicher Auslegungen der Genehmigungsvorschriften ist ihr Parcours akut gefährdet.
Nach 16 Jahren Betrieb benötigten sie nun zur Weiterführung des Parcours laut Regierungspräsidium Tübingen einen Bebauungsplan. Ich war vor Ort und habe mir angeschaut, wofür ein Bebauungsplan verlangt wird - Ziele die leicht von einer Person bewegt werden können. Ein Bebauungsplan für einen Parcours steht in keinem Verhältnis zu den Gegebenheiten vor Ort.
Da es jedoch keine verbindlichen Vorschriften für Bogenparcours gibt und Bogensport von der Bundesregierung als individuelle Natursportart definiert wird, ist die Auslegung schwammig. Es gibt keine festen Wege, Umzäunungen und keine künstlich angelegten Wege, der Parcours ist im Einklang mit dem Naturschutz.
Die Argumentation für einen Bebauungsplan geht nach der Auslegung, dass
die aufgestellten, tragbaren Ziele als “Bauwerke” gelten und somit einen Bebauungsplan erforderlich machen.
Im Schwarzwald wird beispielsweise unter Zuständigkeit des RP Freiburg ein solcher Bogenparcours sogar in einem Vogelschutzgebiet betrieben. Ich fordere daher eine Bewertung der Gegebenheiten vor Ort mit Maß. Um genau solchen Szenarien entgegenzuwirken, setzt sich die FDP für eine grundlegende Verwaltungsreform in Baden-Württemberg ein. Wir müssen ermöglichen, anstatt verhindern.
"Bogenparcours sorgt für Ärger: Aber wer hat jetzt hier recht?"
- Schwäbische 8.11.
Klärungsversuch in der Schwäbischen Zeitung, auch meine Position zum nachlesen:
Die Petition ist aktuell in der Prüfung, das heißt sie wird parlamentarisch behandelt. Bis zum 2. Dezember war es möglich die Petition zu unterstützen - 11.035 Menschen haben das gemacht. Das zeigt wie groß der Rückhalt für die Petenten und den Bogenparcours ist:
Ich habe bei der Landesregierung nachgehakt, wie es sein kann, dass sich die Genehmigungsverfahren für Bogenparcours in den unterschiedlichen Regierungsbezirken in Baden-Württemberg so voneinander unterscheiden. Die unterschiedliche Auslegung des Baurechts führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und zu Wettbewerbsnachteilen für Betreiber im Regierungsbezirk Tübingen. So antwortet die Landesregierung:
"Braucht es für Bogenziele einen Bebauungsplan?
Im Deggenhausertal zeigt sich, wie schnell meditative Gelassenheit im Behördennebel verloren geht. Ein Bogen-Parcours gerät hier zum bürokratischen Großprojekt – mit Bebauungsplan, Landespolitik und der Frage, ob Walddeko wirklich ein Bauwerk sein kann."
- Staatsanzeiger 9.12.
Der Staatsanzeiger kommentiert das Vorgehen der Behörden.
Die Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage stößt nicht nur bei mir auf Unverständnis:
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