Bis zum 10. März ist der Hornisgrinde Wolf nun zum Abschuss freigegeben.
Sollten die Jäger das Tier erlegen - was passiert dann damit? Ins Museum soll der Wolf wohl nicht, der Kadaver soll zu Forschungszwecken- und Dokumentationszwecken dienen und dafür an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung transportiert werden.
Wir unterstützen die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz und fordern den schnellen und rechtssicheren Abschuss problematischer Wölfe. Dies ist der Fall, wenn ein Wolf zum Beispiel wiederholt Weidetiere reißt. Mit dem Hornisgrinde-Wolf trifft es das falsche Tier. Er hat in der Vergangenheit weder Weidetiere gerissen, noch versucht, sich aktiv auf Menschen zuzubewegen und in Kontakt zu treten. Umweltministerin Walker hat ihn aus einem einzigen Grund zum Abschuss freigegeben: um Özdemirs PR-Masche im Wahlkampf zu unterstützen
RÜLKE:
WALKERS PLAN, DEN HORNISGRINDE-WOLF FÜR ÖZDEMIRS WAHLKAMPF ZU OPFERN, IST AUFGEFLOGEN
Nun hat sich sogar Ministerpräsident Kretschmann zu der Debatte geäußert.
Die Erste Beratung des Gesetzentwurfs fand unter sehr hitziger Debatte statt. Selten habe ich solche Aufregung im Plenarsaal erlebt, der Bruch der beiden Regierungsparteien wurde sehr deutlich. Das Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium werden sich nicht einig, die Grüne Blockade verbaut uns eine konstruktive Lösung.
Besonders verwunderlich: Minister Hauck konnte unserem Gesetzesentwurf nicht zustimmen, obwohl seine Partei einen ähnlichen einbrachte, welcher an der Grünen Blockade scheiterte!
Es geht mir bei unserem Gesetzesentwurf hauptsächlich um die rechtssichere Entnahme für die Jäger!
Die Aufnahme von Biber und Saatkrähe in das Gesetz ermöglicht Monitoring, Prävention, Management und die Entnahme. Der bisherige Flickenteppich an Einzelfallentscheidungen für Ausnahmegenehmigungen sowie zig Managementplänen und Verordnungen ist ineffektiv, kostspielig hoch bürokratisch. Nur mit einem angepassten Jagdrecht können wir landesweit einheitlich, rechtssicher und im Sinne einer schlanken Verwaltung managen.
Seit Jahren werden im Schwarzwald immer mehr Schafe, Ziegen und Rinder durch Wolfsangriffe getötet oder verletzt. Landwirte und Weidetierhalter leiden unter massiven Schäden, während das Umweltministerium in Baden-Württemberg weiterhin untätig bleibt.
Für mich ist längst klar, dass der Wolf in Deutschland sich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
Ich fordere ein aktives Wolfsbestandsmanagement, um effektiv gegen Problemwölfe vorgehen zu können und keine Überpopulation zu riskieren. Dazu gehört, dass Problemwölfe schneller entnommen werden können und eine Beweislastumkehr bei Schadensersatzansprüchen eingeführt wird, um den Schadensausgleich deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen. Nur wenn wir den Belangen des Artenschutzes einerseits und dem Schutz von Mensch und Nutztier andererseits gleichermaßen Rechnung tragen, kann das Zusammenleben mit dem Wolf gelingen.
"Wir müssen in Baden-Württemberg eine praktikable, unbürokratische und rechtssichere Bestandsregulierung von konfliktträchtigen Tierarten wie Wolf, Biber und Saatkrähe ermöglichen. Die von Manuel Hagel angekündigte Änderung des Jagdrechts ist richtig und wichtig. Wir Freie Demokraten fordern dies seit Jahren und werden einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterstützen. Sollte dieser erneut von den Grünen blockiert werden, werden wir einen eigenen Gesetzesentwurf einbringen."
Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender
Den Wolf hätte man ebenfalls seit Jahren mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufnehmen sollen. Damit wäre schon heute eine regulierte und rechtssichere ‚Entnahme‘ dort, wo Wölfe eine Gefahr für Schafe, Ziegen oder Rinder darstellen, möglich.
Statt dem Wolf viel Geld in den Rachen zu stopfen und goldene Zäune zu bauen sollten wir mehr Mittel für kaputte Klassenzimmer und die überlastete Polizei aufbringen. 2025 wurden 7,3 Millionen Euro für Zäune, Herdenschutzhunde und zusätzliche Beamtenstellen verpulvert. Bei nur vier Wölfen im Land sind das fast zwei Millionen Euro pro Wolf.
Zusammenfassung: Das Land Baden-Württemberg hat nachweislich bereits fast 27 Millionen Euro für den Wolf aufgewendet oder eingeplant. Die tatsächlichen Kosten dürften jedoch deutlich höher liegen, da sich laufende Ausgaben – etwa für Personal, Wolfsmonitoring und Verwaltung –nicht vollständig erfassen lassen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Herdenschutz: Durchschnittswert der letzten Jahre laut Ministerium (5,8 Mio. €).
Beauftragung des FVA: 2024 lagen die Kosten bei 1,04 Mio. €
Zusätzlich geschaffene Beamtenstellen durch den Landeshaushalt 2025/2026: 264.000 € jährlich (zuzüglich der bestehenden Beamtenstellen in Behörden und Ministerien)
Pilotprojekt Rinder: 160.000 € jährlich bis 2028 (Gesamtvolumen: 800.000 Euro)
Forschungsprojekt Herdenschutz: 78.000 € jährlich bis 2026 (Gesamtvolumen: 264.000 EUR)
Ausgleichszahlungen: Durchschnittswert der letzten Jahre (4.600 €).
Untersuchungen CVUA/STUA: 2024 waren es 10.000 €
Ich weise schon lange auf die Möglichkeit von Rudelbildung auch in Baden-Württemberg hin. Es war immer nur eine Frage der Zeit und ist es auch jetzt wieder. Nachzuhören unter anderem in meiner Rede im Landtag vom 8. März 2023. Durch Klicken auf das Bild kommen Sie direkt zu meiner Rede.
Angesichts der neusten Entwicklungen, nämlich der Sichtung von zwei Wölfen, die gemeinsam im Kreis Rastatt von einer Fotofalle aufgenommen wurden, ist diese Rede auch momentan wieder aktuell.
Meine Rede vom 22. Mai 2025 zur Entscheidung der EU, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Diese Entscheidung ist richtig und ein wichtiges Signal für Tierhalter. Durch Klicken auf das Bild kommen Sie direkt zu meiner Rede.
Regierungsbefragung:
Thema: Wolfsmanagement jetzt anpassen, nicht abwarten bis es zu spät ist.
Beantragt von der Fraktion der FDP/DVP
Landtagsbüro
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Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 2063 9330
Fax: 0711 2063 14 9330
Wahlkreisbüro
Spießhalden 4
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