Nutria


Die Biberratte breitet sich in Baden-Württemberg stark aus, besonders auch in meinem Wahlkreis, am Bodensee.

Sie verursachen Schäden an Ufern, Deichen und Feldern. Seit 2016 gelten die Biberratten als invasive Art.

Sie bedrohen die regionale Landwirtschaft! Daher muss die Landesregierung das Bestandsmanagement in den Fokus rücken und umgehend alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die massive Ausbreitung einzudämmen. Dazu gehört, die personellen und finanziellen Mittel für ein regional angepasstes Management bereitzustellen, um die Maßnahmen wirksam umzusetzen. Ist das Erntegut erst einmal geschädigt, ist der wirtschaftliche Schaden viel höher als die Kosten und der Aufwand, die es aktuell für die gezielte Bekämpfung braucht. 


In meinem Antrag zur Ausbreitung der Nuria im Südwesten habe ich von der Landesregierung einen Überblick zur aktuellen Entwicklung der Biberratte erfragt.

Mein Antrag

Antworten der Landesregierung


Ich habe erfragt, wie sich die Population in den letzten fünf Jahren entwickelt hat und welche Schätzungen zur Populationsgröße für

2024/2025 vorliegen.

Ein Bestandsmonitoring wird bei der Nutria nicht durchgeführt. Die landesweite Jagd-

strecke deutet darauf hin, dass die Population der Nutria in Baden-Württemberg in

den letzten fünf Jahren angestiegen ist.

Ich bemängele fehlendes Monitoring, welches zur bloßen "Deutung" führt. Landwirte spüren diese Deutungen der Landesregierung bereits durch finanzielle Einbußen.


Wie sich die Zahl der gefangenen Tiere Jahren 2020/2021 bis 2024/2025 entwickelte.

In Baden-Württemberg waren es:

20/21        2 843 Tiere

24/25       4 765 Tiere

Siehe dazu die Tabelle in meinem Antrag unter Punkt 3.

Diese Zahlen zeigen faktisch den starken Anstieg!


Welche Kenntnis die Landesregierung über wirtschaftliche Schäden, entstanden durch die Biberratte, hat. Die Antwort (siehe rechts), fällt schwach aus.

Nennenswerte Schäden durch das Einbrechen von Pflegemaschinen oder Schleppern wurden seit 2020 nicht festgestellt.


Welche förderfähigen Präventionsmaßnahmen die Landesregierung anbietet.

Hierbei verweist die Landesregierung lediglich auf Hochwasserschutzanlagen.


Welche landesweiten Maßnahmen die Landesregierung ergriffen hat, um die

Nutria-Ausbreitung einzudämmen.

Um für die Jägerschaft eine erweiterte Bejagungsmöglichkeit zu schaffen ist der-

zeit die Aufhebung der Schonzeit, unter Einhaltung des Elterntierschutzes, für die

Nutria im Prozess.

Ich begrüße diese Antwort, da genau diese Aufhebung der Schonzeit von meiner Fraktion und mir bereits lange gefordert wird.



Was passiert, wenn die Nutria stärker bejagt wird?

Die Landesregierung muss die Jägerinnen und Jäger bei ihrem unermüdlichen Einsatz gegen die invasive Art unterstützen. Hierzu gehört auch ein Konzept für die Vermarktung des Fleisches der Nutrias. Die Verwertung des Fleisches ist nicht nur eine sinnvolle Option, um den Wildbestand zu regulieren. Sie erweist den Tieren auch den notwendigen Respekt, im Gegensatz zu einer halbherzigen Entsorgung.

Passend dazu die Pressemitteilung meines Abgeordneten Kollegen und mir: Landesregierung muss Bestandsmanagement der Biberratten in den Fokus rücken

Was sagen die verschiedenen Verbände?

Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband fordert Abschussprämien für Nutrias, um die Bejagung attraktiver zu machen. Auch bei der Ausbildung von Jagdscheinanwärtern sollte die Bejagung der Nutria eine größere Rolle spielen.

 

Landwirte fordern eine Entschädigung bei Schäden durch Nutria, der BUND fordert Aufklärung mithilfe von Infotafeln an Fütterungsplätzen, dass die Nutrias nicht gefüttert werden sollen.