Die Inhalte sind: Mehr Biotope als bisher unter Schutz zu stellen (artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern), Eindämmung der Lichtverschmutzung, da nachtaktive Insekten vielfach von künstlichen Lichtquellen angelockt werden und dort verenden sowie die Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung (beispielsweise sollen Biozide in Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern sowie in gesetzlich geschützten Biotopen...