Durch die Novelle wurden weite Teile des Hochschulgesetzes ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Der bunte Blumenstrauß an Anpassungen enthält zwar einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze. 👉 Beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren....