Durch die Novelle wurden weite Teile des Hochschulgesetzes ergänzt oder neubegründet – und zwar mit beträchtlichen Auswirkungen auf Forschung und Lehre. Der bunte Blumenstrauß an Anpassungen enthält zwar einige schöne Blüten, also erstrebenswerte Regelungen oder zumindest Ansätze.
👉 Beispielsweise die von uns seit Jahren geforderte Einführung der optionalen Bauherreneigenschaft der Hochschulen, welche es den Hochschulen in der Zukunft erleichtern wird, Bauvorhaben zu realisieren.
Bekannterweise kann ein an sich schöner Strauß Blumen jedoch durch einzelne oder in diesem Fall sogar mehrere verwelkte Blüten sein schönes äußerliches Erscheinungsbild verlieren.
Der folgende Blogbeitrag widmet sich den Streitpunkten des Gesetzesentwurfs, einzelnen bedenkenswerten Regelungen des Entwurfs sowie den Positionen meiner Fraktion: https://fdp-dvp-fraktion.de/hochschulrecht/?fbclid=IwAR0kVR2P-HEWdcPk_QPHzEcRPGt1tuWe_dV9KXNNS_xiDHN2VKhekDiHzUg