Schonzeit kommt Berufsverbot gleich
Klaus Hoher betont: „Die Antworten sind für mich und die Bodenseefischer nicht befriedigend.“ Die dreijährige Schonzeit für Felchen komme einem Berufsverbot für Fischer gleich. Er sehe
Möglichkeiten, die Fischer zu entschädigen. Eine Hauptursache für den Rückgang des Felchenbestands sei die stark steigende Zahl des Kormorans. „Ein Schadensausgleich für Schäden, die durch
geschützte Arten wie den Kormoran verursacht werden, ist in Deutschland möglich“,
so Hoher.
Diesen Vorschlag macht der Abgeordnete
Die Maßnahmen der Landesregierung greifen viel zu kurz, kritisiert Hoher. Einen pragmatischen Ansatz für Entschädigungen während des Fangverbots sieht er in Ausgleichszahlungen, gemessen am
jährlichen Fangertrag der Bodenseefischer. Ob die Berufsfischerei dabei im Haupt- oder Nebenerwerb betrieben werde, dürfe hierbei keine Rolle spielen. „Mein Vorschlag wäre, anhand des
Fangbuchs einen Durchschnittswert der Fangerträge der letzten drei Jahre für den jeweiligen Bodenseefischer zu ermitteln und über die Dauer des Felchenfangverbots 75 Prozent des entgangenen
Fangertrags auszuzahlen.“
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