Das Innenministerium ist in fast allen Punkten der fachlichen Empfehlungen der Struktur- und Bedarfsanalyse der Luftrettung in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020 gefolgt. Insgesamt bleiben nur 5 Standorte erhalten, zwei neue Standorte kommen hinzu und 3 Standorte werden verlegt. Zu den Verlegungen gehört leider auch der Standort Friedrichshafen.
Nach wie vor zweifle ich die Richtigkeit des Gutachtens an, dennoch hat das Innenministerium auf dieser Grundlage Fakten geschaffen. Als Abgeordneter aus dem Bodenseekreis bin ich zumindest erleichtert, dass der Rettungshubschrauber Christoph 45 ins Deggenhausertal nach Wittenhofen verlegt wird und dem Bodenseekreis somit erhalten bleibt. Leider wird diese Maßnahme dem Steuerzahler viel unnötiges Geld kosten. Von den 10 Standorten werden laut Innenministerium nur 2 Standorte (Stuttgart und Villingen-Schwenningen) im 24-Stundenbetrieb sein. Hier hätte ich mehr Mut vom Innenministerium erwartet. Alle modernen Rettungshubschrauber, wie auch Christoph 45, sind nachtflugtauglich. Dennoch verlässt sich der Innenminister im südbadischen Raum weiterhin auf den Einsatz der schweizerischen Luftrettung. Eine durchdachte Reform der Luftrettung in Baden-Württemberg ist dieser Wurf nicht.