Mit etwa 40 Mio. Tonnen entfallen in Baden-Württemberg gut 80 % des Abfalls auf den Baubereich. In den zurückliegenden Jahren konnte die Recyclingquote nur marginal gesteigert werden. Heute liegt sie bei kaum 29 %. Um die Nutzung recycelter Baustoffe voranzutreiben, hat die Landesregierung 2020 ein eigenes Kreislaufwirtschaftsgesetz auf den Weg gebracht und sich öffentlichkeitswirksam als Vorbild und Vorreiter für Kreislaufwirtschaft gefeiert. Wie mein Antrag nun offengelegen konnte, ist die Landesregierung auch heute noch davon überzeugt, den Marktzugang von Recyclingbaustoffen durch ihre Gesetze verbessert zu haben – und das, obwohl wichtige Daten zur Marktentwicklung fehlen und die Effizienz der eigenen Maßnahmen keinerlei Kontrolle unterliegt. Während die Landesregierung ihre eigene Vorreiterrolle beschwört, sehen sich viele Unternehmen und Bauherren schon seit Jahren rechtlichen Hürden gegenüber, die die einfache und effiziente Wiederverwendung von Baustoffen behindern. Ein überdehnter Abfallbegriff, der bautechnisch einwandfreien Verschnitt zu Abfall deklassiert oder die aufwändige Formblattflut einer überbordenden Bürokratie machen den Einstieg in die Kreislaufwirtschaft unnötig kompliziert. Als selbsternanntes Vorbild für Kreislaufwirtschaft, Klima- und Umweltschutz sollte sich die Landesregierung in Bund und Land dringend für den Abbau rechtlicher Hürden und bürokratischer Belastungen einsetzen.