Gestern wurde mit Grün-Schwarzer Mehrheit unsere Forderung nach der Einrichtung eines Biberfonds und einer Weiterentwicklung des Bibermanagements abgelehnt und damit auch eine mögliche Entschädigung für Grundstücksbesitzer, die stark von Biberschäden betroffen sind.
Es ist zwar ein gutes Zeichen für erfolgreichen Naturschutz, dass die Population des Bibers mittlerweile wieder auf über 7.000 Tiere geschätzt wird. Mittlerweile hat sich der Biber aber so rasant ausgebreitet, dass seine Bautätigkeiten für die Land- und Forstwirtschaft, die Fischzucht, aber auch für Verkehrswege und Wasserbauwerke mit negativen Folgen und Sicherheitsrisiken verbunden sind.
Landwirtschaftsminister Hauk hat zudem vergessen, dass er im Jahr 2013, als er keinen Ministerposten Inne hatte, selbst die Einrichtung eines Biberfonds gefordert hat. Wohlgemerkt betrug die Population des Bibers damals nur 2.500 Biber.
Die Landesregierung muss umgehend einen mit den notwendigen Mitteln ausgestatteten Biberfonds einrichten, aus dessen Mitteln die Schäden, die durch den Biber insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft entstehen, zum Ausgleich gebracht werden.
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