Diskussion im Landtag zum #Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“
Die Anliegen des Volksantrags sind keineswegs erledigt ❗️
Das Biodiversitätsstärkungsgesetz der Landesregierung bringt die unterschiedlichen Interessenlagen des Artenschutzes und der Landwirte nicht in einen gerechten Ausgleich, sondern schiebt die Herausforderungen des Artenschwunds viel zu einseitig den Landwirten zu. Dabei haben über 90 000 Unterzeichner des Volksantrags deutlich gemacht, wo die Grenze des Machbaren für die Landwirte verläuft, was die Reduktion von Pflanzenschutzmitteln oder die freiwillige Umstellung auf den Ökolandbau anlangt. Daher kommen die Regierungsfraktionen auch nicht umhin, den Volksantrag mit einigen wohlklingenden Feststellungen zur Bedeutung der heimischen Landwirtschaft zu beantworten. Unbeirrt von diesem Blendwerk sind wir aber der Meinung, dass die Anliegen der zumeist familiär geführten landwirtschaftlichen Betriebe im Land keineswegs schon seit langem Gegenstand der Agrar- und Naturschutzpolitik des Landes sind und sich auch im Übrigen mit dem neuen Artenschutzgesetz nicht erledigt haben.