Untauglicher Gesetzesentwurf ohne gerechten Interessenausgleich und praktikable Regelungen zur Jagd

Die von der Landesregierung beschlossenen Änderungen im Jagd-und Wildtiermanagementgesetz können wir nicht mittragen.

 

Allein die Vielzahl der Änderungsanträge zum Gesetzentwurf, die dem Landtagsplenum heute vorlagen, zeigt, wie unausgegoren einige Aspekte des Gesetzes sind. Bereits zur Beratung im Landwirtschaftsausschuss wurden wenige Minuten vor der Sitzung noch Änderungen von der Landesregierung veranlasst. Das zeugt nicht gerade von guter, redlicher parlamentarischer Arbeit an einem Gesetz.

 

Der Landesjagdverband hat sich mit einem umfassenden Schreiben zum Gesetzesentwurf geäußert und sieht zu Recht in zahlreichen Paragraphen noch unbedingten Handlungsbedarf. So wird im Wildschadensersatzrecht nun eine Beweislastregelung vorgesehen, die keineswegs dem Kompromiss entspricht, der im Vorfeld des Gesetzesentwurfes am Runden Tisch des Landwirtschaftsministeriums mit den Interessengruppen gefunden wurde. Ein gerechter Interessenausgleich sieht anders aus!

 

 

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