Der Bundestag hat Steuererleichterungen aufgrund der Coronakrise beschlossen

Der Bundestag hat den Weg für Steuererleichterungen freigemacht, die finanzielle Härten durch die Pandemie abmildern sollen. Das am vergangenen Donnerstag beschlossene „Corona-Steuerhilfegesetz“ sieht unter anderem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse von Arbeitgebern zum Kurzarbeitergeld vor.

Das sind sehr erfreuliche Nachrichten,auch für die Gastronomie die Teile ihres Verlustes wieder reinholen können.

Trotzdem ärgert es mich, das die Änderungsvorschläge der FDP-Bundestagsfraktion zum „Corona-Steuerhilfegesetz“ bei der Großen Koalition auf Ablehnung gestoßen sind. Mit einer Reihe von Änderungsanträgen wollten wir Liberale verhindern, dass die Pandemie bei Landwirten und anderen Klein- und Mittelständlern „zu einem bösen steuerlichen Nachspiel“ führt.

"Jedoch sind durch Corona viele Landwirte schon schwer genug getroffen: Lieferketten sind gestört, Arbeitskräfte zur Bestellung und Ernte kommen oftmals nicht ins Land, Umsätze brechen weg“. Ohne Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf droht der Zugriff des Fiskus, beispielsweise bei verspäteter Auflösung von Rücklagen aus Bodenverkäufen, bei nicht rechtzeitiger Lieferung von Maschinen, für die die steuerliche Anschaffungsabschreibung genutzt wurde oder beim Ausfall von Arbeitskräften, wenn dadurch die im Erbschaftsteuerrecht festgelegten Lohnsummen nicht eingehalten werden könnten.

Leider scheint die Große Koalition ihr Gehör für die Branche verloren zu haben.

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