Die Landesregierung musste was ihr Corona-Management angeht gleich zwei Schlappen vor Gericht einstecken. Erst die Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel, es gilt nun wieder 3G, dann die Entscheidung gegen das Einfrieren der Alarmstufe 2 unabhängig bestimmter Grenzwerte, beispielsweise der Zahl an Corona-Patienten auf Intensivstationen. Die Landesregierung darf nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern verlangen sich an Regeln zu halten, sondern muss sich selbst auch an die von ihr...