Schon
lange setze ich mich für die Aufhebung des in Deutschland einzigartigen und längst überholten Nachtangelverbots in Baden-Württemberg ein. Im Juli hat das Verwaltungsgericht Stuttgart dieses nun
endlich gekippt.
Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf über eine Änderung des Fischereigesetzes ist aber so sinnlos wie das Nachtangelverbot selbst. Er beinhaltet zahlreiche handwerkliche Fehler und
ist inhaltlich ein nicht durchdachter Schnellschuss. Dies habe ich so zur ersten Beratung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung am 29. September klargemacht.