Die
Pläne der umweltschutzfeindlichen Fischzucht im Bodensee stehen nicht im Koalisationsvertrag! Das begrüße ich sehr.
Netzgehege und jegliche Versuchsanlagen oder Pilotprojekte zur Fischzucht haben im Bodensee nichts zu suchen. Er ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, der über 5 Millionen
Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger mit frischem Trinkwasser versorgt. In ganz Europa gibt es kein vergleichbares Projekt. Ein See kann entweder zur Trinkwasserspeicherung genutzt
werden oder zur Fischzucht.
Es ist völlig ungeklärt, welche Auswirkungen die Fischzucht mit Netzgehegen im Bodensee auf Gewässerökologie, Trinkwasser und schließlich auch auf den Tourismus
und die Freizeitnutzung haben würde. Der Eintrag von Fischfutter zum Beispiel, welches viel Chemie enthält, ökologisch aufwendig und teuer hergestellt wird, steht im Gegensatz zum Verbot der
Gewässerverschlechterung. Bereits in 2018 forderte ich deshalb ein Gesetz, welches die Inhalte der Bodensee-Richtlinien 2005, soweit nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts zulässig, verbindlich
in Landesrecht umsetzt (siehe hierzu auch: Antrag der Abg. Klaus Hoher u.a. FDP/DPV Rechtliche Bindungswirkung von Ziffer 4.5 der Bodensee-Richtlinien 2005, Drucksache 16/4225).
Es gilt die Fischzucht am Bodensee zu unterstützen, aber an Land. Es kann Bodenseewasser dafür verwendet werden, solange der Wasserkreislauf im Notfall vom Bodensee getrennt werden kann!
Hier geht es zum Post zur Aktion "Keine #Netzgehege zur #Fischmast im #Bodensee"
https://www.facebook.com/klaushoherfdp/posts/3144815365629164