Geflügelpest im Landkreis Konstanz amtlich festgestellt

Im Landkreis Konstanz wurde bei einem Schwan und damit bei einem zweiten Wildvogel im Land die Geflügelpest amtlich festgestellt.

 

Das Risiko von weiteren Seucheneinträgen über Wildvögel in Nutzgeflügelhaltungen, Hobbyhaltungen und zoologische Einrichtungen in Baden-Württemberg wird als hoch eingestuft. Das Krisenmanagement im Kampf gegen die Geflügelpest darf jetzt auf keinen Fall verschlafen werden. Überwachungsmaßnahmen hinsichtlich toter oder kranker Wildvögel müssen unverzüglich weiter intensiviert werden. Die Biosicherheit in den Geflügelhaltungen muss überprüft und gegebenenfalls optimiert werden.

 

Wir brauchen den bestmöglichen Schutz für das Haus- und Nutzgeflügel. Ich begrüße, dass das Landratsamt Konstanz und das Landratsamt Bodenseekreis das weitere Vorgehen im Rahmen einer Allgemeinverfügung festlegen. Ich fordere Agrarminister Hauk auf, umgehend auch landesweit greifende Maßnahmen zur Eindämmung vorzulegen und rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen.

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