Was ist an den Osterfeiertagen während der Corona-Pandemie erlaubt?

Ostern wird dieses Jahr für viele Menschen in Deutschland anders als gewohnt – trotz Frühlingswetter. Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote gelten auch über die Feiertage, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.

Ob Urlaub, Tagesausflüge, Familienfest oder Essen bei Freunden - die Corona-Krise hat viele Osterpläne über den Haufen geworfen. Auf liebgewordene Gewohnheiten muss diesmal angesichts der Krise leider verzichtet werden.

Viele fragen sich, was genau darf man noch an Ostern? Ist ein Besuch bei den Großeltern erlaubt? Oder ein Ausflug an den Bodensee?
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Hier die folgenden Regelungen für Baden-Württemberg:

✔️In Baden-Württemberg darf man sich laut Corona-Rechtsverordnung außerhalb des öffentlichen Raums noch zu fünft aufhalten. Ausnahmen gelten für Treffen von Personen, die sowieso zusammenleben oder in gerader Linie verwandt sind - wie Enkel, Kinder, Großeltern, Eltern.

✔️Osterpicknicks oder der Aufenthalt an der frischen Luft ist nicht verboten. Spazieren, Radeln, Joggen, im Park sonnen - kein Problem, sofern man sich an die Kontaktregeln hält. Man darf aber nur mit der Kernfamilie, mit WG-Kollegen oder maximal zu zweit unterwegs sein. Zu allen anderen Personen muss ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.

✔️Im eigenen Garten oder auf der Terrasse darf Ostern gegrillt werden, wenn die Hausordnung das erlaubt.

✔️An Ostern beginnt für viele Motorradfahrer die Saison. Private Motorradtouren sind weiterhin erlaubt. Der ADAC weist aber darauf hin, dass jede Fahrt ein "Risiko für Pannen und Unfälle" berge. Wer die Maschine stehen lasse, vermeide im Ernstfall Gefahren für Helfer und Einsatzkräfte.

✔️Von Ausflügen an beliebte Ausflugsorte und Wanderwege wird abgeraten - aus Angst vor Menschenansammlungen. Teilweise sind bereits Parkplätze von Ausflugszielen vorsorglich gesperrt oder verkleinert worden, um Gedränge vorzubeugen.

Ich kann genauso empfehlen „Erkunden Sie die Umgebung in Ihrer Nähe, sei es auf Feld-, Wald- oder Fußwegen in Ihrer Stadt''. „Das Schöne liegt oft ganz nah.“ Gruppenausflüge bleiben weiterhin untersagt.

 

Quelle: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.coronavirus-in-ba…

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