Ich freue mich, Euch heute mitteilen zu können, dass ab sofort auch Anträge von Unternehmen aus dem Bereich der Landwirtschaft sowie den weiteren Sektoren der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion gestellt werden können. Für Landwirte gelten dieselben Fördersätze wie für die übrige Wirtschaft ‼️
Unsere Bauern und die damit verbundenen Bereiche schaffen die Grundlage für die Versorgung der Menschen mit hochwertigen Lebensmitteln. Sie sind systemrelevant für unsere Gesellschaft.
Hintergrundinformationen:
Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Anträge können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
ℹ️Weitere Informationen und die neuen Antragsformulare findet Ihr hier:
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/…/corona-soforthilfen-ab…/