Ab dem 29. Juni alle Kinder wieder regelmäßig die Kitas und Grundschulen besuchen

Nach langem Warten und viel Unklarheiten dürfen ab dem 29. Juni alle Kinder wieder regelmäßig die Kitas und Grundschulen besuchen ❗️

Grundlage für die Öffnung der Kitas und Kindertagespflege sowie Grundschulen für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind die vorläufigen Ergebnisse der Kinderstudie der vier Universitätskliniken in Baden-Württemberg.

Ich freue mich sehr, dass auch hier endlich eine Öffnungsperspektive aufgezeigt wird. Für viele Familien war die Zeit der Kita-Schließung und Grundschulschließung enorm belastend. Im Hinblick auf die zahlreichen Nachrichten, die ich von besorgten Eltern erhalten habe, ist für nicht wenige die Belastungsgrenze erreicht.

Für die Kinder sind die sozialen Kontakte mit Gleichaltrigen, von herausragender Bedeutung. Ich bin deshalb dankbar und froh, dass die Kitas und Grundschulen wieder vollständig geöffnet werden!

🔹Der Plan sieht vor für Kitas und Kindertagespflege:

Damit eine verlässliche Betreuung gewährleistet werden kann, kommt das Kultusministerium dem Wunsch vieler Träger und Einrichtungen nach, nämlich größtmögliche Flexibilität zu gewährleisten. Befristet bis zum Ende des Kita-Jahres 2020/2021 kann daher die Mindestpersonalanzahl um bis zu 20% gesenkt werden – unter der Bedingung, dass Aufsichtspflichten uneingeschränkt wahrgenommen werden!

Jede Einrichtung und Tagespflegestelle erstellt auf der Grundlage der für Einrichtungen des Kommunalverbands für Jugend und Soziales der Unfallkasse Baden-Württemberg sowie des Landesgesundheitsamt ein Hygienekonzept und setzt dieses um. Fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit ist die spielerische und altersgerechte Unterweisung der Kinder in die Grundregeln der Hygiene wie Händewaschen und achtsames Hygieneverhalten im Umgang miteinander, beim Essen und in den Sanitäreinrichtungen.

🔹Der Plan sieht vor für Grundschulen:

Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos mitteilen. Lehrkräfte mit relevanten Vorerkrankungen müssen vom 29. Juni an ein ärztliches Attest vorweisen.

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