Die Bäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen 📢
Ab Samstag kann die Badesaison beginnen!
Die Zahl der zugelassenen Badegäste hängt von der Wasserfläche ab: Pro zehn Quadratmeter Fläche darf eine Person ins Schwimmerbecken. Im Nichtschwimmerbecken gelten vier Quadratmeter pro Person.
Auch die Zahl der Liegen auf den Wiesen sind beschränkt. Es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, Körperkontakt soll vermieden werden. Außerdem müssen Gäste wie in Restaurants ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit Infektionsketten nachvollzogen werden können.
Diese Regelungen gelten für Frei-, Hallen-, Thermal- und Spaßbäder sowie für Badeseen.
Regelungen für Schwimmbäder und Badeseen der Landesregierung: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/…/200604_KM…