Nachholen und Aufholen: Diese besondere Zeit braucht besondere Maßnahmen. Keiner darf durch Ausfälle Schaden nehmen. Freiwillige Wiederholung ohne Anrechnung muss möglich sein.
Klar ist aber auch: Alle Schülerinnen und Schüler nur ins kommende Schuljahr zu versetzen, ohne ihnen eine Perspektive für die Aufarbeitung versäumter Lerninhalte
zu geben, ist alles andere als ein echter Nachteilsausgleich.