Damit Masken schützen muss die Qualität stimmen

Mit der Einführung der Maskenpflicht in Baden-Württemberg ab kommenden Montag, den 27. April 2020, steigt der Bedarf an Schutzmasken weiter an.

Seit Beginn der Corona-Krise befasst sich das Regierungspräsidium Tübingen intensiv mit Fragen zu Schutzmasken und anderen Gesichtsmasken.

"Auch ich finde es wichtig, dass die Schutzausrüstung schnell verfügbar ist, jedoch geht es auch darum, dass die Ware den qualitativen Anforderungen gerecht wird und einen funktionierenden Gesundheitsschutz gewährleistet.Gerade bei Masken ungewisser Herkunft ist dies nicht immer der Fall"

‼️ In der Praxis trifft das Regierungspräsidium derzeit immer wieder auf Zertifikate, die als mutmaßlich oder nachweislich gefälscht zu betrachten sind. Teilweise werden auch einfache Mundmasken fälschlicherweise als FFP-Schutzmasken bezeichnet, wodurch für die späteren Nutzer aufgrund der suggerierten Schutzwirkung Gesundheitsgefahren entstehen können ‼️

Deswegen möchte ich darüber aufmerksam machen, dass die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidium Tübingen die landesweite Aufgabe hat, Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produkt- und Chemikaliensicherheit zu prüfen.

ℹ️Häufig gestellte Fragen zu Schutzmasken sind online unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/…/Docum…/FAQ-Corona-RPT.pdf einsehbar.

ℹ️Das Regierungspräsidium Tübingen hat für Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Wirtschaftstreibende werktags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter Telefon 07071/757-3000 eine Hotline eingerichtet. Zudem werden Fragen per E-Mail mit dem Betreff „Corona“ unter poststelle@rpt.bwl.de beantwortet.

ℹ️In meiner Region Bodenseekreis können Sie im Schneider Baumarkt in Markdorf FFP2- sowie OP-Schutzmasken erwerben. Diese werden zuerst an jene verkauft, die die Masken dringend aus beruflichen Gründen benötigen.

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