Da zurzeit viele unterschiedlichen Informationen die Runde machen und vielen Menschen nur Teile der aktuellen Informationen bekannt sind, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert hat. Die neuen Regelungen gelten ab dem vergangenen Montag, den 23. März 2020.
Hier ist auch noch einmal aufgeführt welche Einrichtungen aktuell geöffnet haben und welche Einrichtung geschlossen sind.
Unter folgendem Link gelangen Sie zu der aktuellen Fassung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/…/aktuelle-corona-verordn…/