Corona-Krise: Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft

Es gibt staatliche Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft in der Coronakrise.


Ich möchte hiermit die regionale Wirtschaft auf staatliche Hilfsmaßnahmen hinweisen, die in der Coronakrise Unternehmen und Selbständigen helfen können. In folgenden Bereichen gibt es Sondermaßnahmen:

 

  1. Ausnahmen von der Arbeitszeitgesetzgebung
    Für die Lebensmittelbranche gibt es nun die Möglichkeit, auch an Sonntagen tätig zu werden bzw. die tägliche Arbeitszeit zu erweitern. So sollen trotz Hamsterkäufen keine Versorgungsengpässe entstehen.
  2. Finanzierungshilfen
    Für Unternehmen, die in der aktuellen Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen gibt es Liquiditätskredite des Landes. Diese Kredite haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und können auch kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden. Die maximale Höhe liegt bei fünf Millionen Euro. Sie sind bei der jeweiligen Hausbank zu beantragen , die sie dann an die Landeskreditbank Baden-Württemberg weiter leitet.
  3. Bürgschaften
    Ein aus der Finanzkrise 2008/2009 bewährtes Instrument sind Bürgschaften für Unternehmen. Bis zu 1,25 Millionen sind bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich. Zwischen 1,25 und 5 Millionen Euro bei der L-Bank. Oberhalb von fünf Millionen direkt beim Land BadenWürttemberg. In der Finanzkrise hatte das Land in einem Einzelfall bis zu 250 Millionen Euro verbürgt. Aktuell werden 50 Prozent eines Kredits verbürgt. Wir rechnen aber noch in dieser Woche mit einer möglichen Aufstockung auf 75 bis 80 Prozent.
  4. Steuerstundungen
    Die Unternehmen können beim zuständigen Finanzamt ihre Steuerzahlungen stunden lassen. Auf Säumniszuschläge und Stundungszinsen wird verzichtet. Auch wird ein vereinfachtes Verfahren zur Absenkung der Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftssteuer kommen.
  5. Kurzarbeitergeld
    Ab sofort können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten (zuvor 30 Prozent) von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet und es entfällt die Regelung, wonach die betrieblichen Arbeitszeitkonten zuvor ins Minus gefahren werden müssen. Anträge können direkt an die Agentur für Arbeit gerichtet werden.
  6. Vergütung bei Quarantäne
    Wenn eine häusliche Quarantäne behördlich angeordnet wird, so haben Mitarbeiter Anspruch auf maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung. Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt können Entschädigung beim Gesundheitsamt beantragen.

 

Informationen zu den aktuellen Fällen gibt es hier: https://www.gesundheitsamt-bw.de/…/…/Seiten/Coronavirus.aspx
www.sozialministerium-bw.de

 

Gesundheitsamt Bodenseekreis:
Tel.: 07541 204-5841

 

Ich bin zu erreichen telefonisch unter 07544 96 79 922 und 0711 2063 9102 oder per Mail unter wahlkreisbuero@fdp-bodensee.de

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